Schulung ehrenamtlich tätiger Einzelperson am 11. Januar 2024

02. Januar 2024: Die erste Schulung findet im neuen Jahr, am 11. Januar um 9 Uhr, im Landratsamt Kelheim statt.

Für ältere und pflegebedürftige Menschen kann die Hilfe aus der Nachbarschaft, durch Freunde oder Bekannte eine große Entlastung sein. Dies gründet nicht auf einem Arbeitsverhältnis, sondern auf Hilfsbereitschaft, Engagement und Freundschaft.

Was oft nicht bekannt ist, solche sogenannten ehrenamtlich tätigen Einzelhelfer können den Entlastungsbetrag (125€ pro Monat) mit der Pflegekasse abrechnen. Das Zentrum für Chancengleichheit im Landratsamt Kelheim organisiert wieder eine Schulung zum Thema und will somit das Engagement vor Ort unterstützen bzw. ausbauen. Schon seit dem 1. Januar 2021 können Menschen ab Pflegegrad 1, die zu Hause leben, die Kosten für Angebote zur Unterstützung im Alltag, die durch ehrenamtlich tätige Einzelpersonen erbracht werden, mit der jeweiligen Pflegeversicherung abrechnen. Auch die ehrenamtlich tätige Einzelperson selbst kann mit der Pflegekasse individuell abrechnen. Dafür ist aber eine Registrierung und Schulung von acht Unterrichtseinheiten gesetzlich vorgeschrieben. Die regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege sind hierfür zuständig – deren Angebote sind grundsätzlich immer kostenfrei.

Die erste Schulung dieser Art findet im neuen Jahr, am 11. Januar um 9 Uhr, im Landratsamt Kelheim statt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Interessierte können sich beim Zentrum für Chancengleichheit unter zfc@landkreis-kelheim.de oder per Telefon bei Christian Gabler (09441 207-1040) anmelden.

Zur Vorbereitung wäre es sehr hilfreich, wenn interessierte Personen bereits im Vorfeld auf www.einzelperson-bayern.de einen Antrag auf ein kostenfreies Institutionskennzeichen stellen. Sie bekommen dann innerhalb von 14 Tagen eine neunstellige Nummer von der ARGE IK, welche grundlegend für das weitere Vorgehen ist. Bei Fragen steht Christian Gabler auch gerne zur Verfügung.