Innovations-Gutscheine

Seit dem 1. Juni 2009 können kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe aus Bayern mit staatlichen Innovationsgutscheinen wissenschaftliche Beratung in Anspruch nehmen.

Innovationsgutscheine führen kleine Unternehmen an die Zusammenarbeit mit anerkannten Forschungseinrichtungen heran und machen sie so fit für die Herausforderungen der Zukunft. In erster Linie sollen die Hemm­schwel­len abgebaut werden, die es gerade bei kleineren Betrieben gegen­über wissenschaftlicher Unterstützung noch gibt.

Der Innovationsgutschein unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Entwicklung technisch beziehungsweise technologisch innovativer Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen, indem er einen Teil externer Entwicklungskosten übernimmt. Der Fördersatz beträgt dabei 40 % der förderfähigen Kosten, kann aber für Unternehmen aus „Regionen mit besonderem Handlungsbedarf“ beziehungsweise bei Zusammenarbeit mit einer Hochschule oder vergleichbaren Forschungseinrichtung um 10 Prozentpunkte erhöht werden.

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz oder einer Vorjahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro. Träger des Programms ist das Innovations- und Technologiezentrum Bayern (ITZB).

Die detaillierten Förderbedingungen finden Sie unter: https://www.bayern-innovativ.de/de/innovationsgutschein-bayern