Digitaler Zugang

Das Landratsamt Kelheim bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation im Sinne des Art. 3a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) an. Die nachfolgend genannten Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit dem Landratsamt Kelheim. Sie gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden.

Elektronische Post (E-Mail)

Sollten wir eine E-Mail von Ihnen erhalten, so gehen wir davon aus, dass wir zur Beantwortung per E-Mail berechtigt sind. Ansonsten müssen Sie ausdrücklich auf eine andere Kommunikation verweisen.

Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an uns übersenden, können nur folgende Dateiformate entgegengenommen werden:

  • Portable Data File (*.pdf)
  • aktuelle MS-Officeformate für Windows (*.docx, *.xlsx, *.pptx)
  • Textdateien im Format ANSI (*.txt)
  • Tagged Image File Format (*.tiff, *.tif)
  • Joint Photographic Experts Group (*.jpeg, *.jpg)

Verwenden Sie abweichende Dateiformate, kann dies dazu führen, dass diese automatisiert durch den Einsatz eines zentralen Spamfilters oder Virenschutzprogramms geblockt werden. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (Makros) verwendet werden. Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der jeweiligen Empfangsstelle zulässig.

Informationen, die Sie unverschlüsselt per Elektronische Post (E-Mail) an uns senden, können möglicherweise auf dem Übertragungsweg von Dritten gelesen werden.

Zudem können wir in der Regel auch Ihre Identität nicht überprüfen. Eine rechtssichere Kommunikation ist per E-Mail daher nicht gewährleistet. Eine Übermittlung von Widersprüchen per einfacher E-Mail ist nicht ausreichend und entfaltet keine Rechtswirkung!

Sichere elektronische Kommunikation und Schriftformersatz

Ein Widerspruch kann schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift beim Landratsamt Kelheim erhoben werden. Eine Übermittlung per einfacher E-Mail ist nicht ausreichend und entfaltet keine Rechtswirkung.

Soll in elektronischer Form Klage erhoben werden, entnehmen Sie bitte nähere Informationen der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).

Bei der Einreichung von Anträgen ist zu beachten, dass durch die jeweilige Rechtsvorschrift ein Schriftformerfordernis angeordnet werden kann, welche durch die elektronische Form ersetzt werden kann.

Schriftformersatz

Sollen Dokumente anstelle einer händischen Unterschrift elektronisch signiert werden, ist dies durch die Verwendung der qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) möglich. Die qeS ersetzt die Schriftform.

Weitere Verfahren, welche einen Schriftformersatz ermöglichen, sind im folgenden Abschnitt blau hervorgehoben.

Sichere elektronische Kommunikation

  1. Sicherer Dialog

    Ein sicheres Verfahren zur Übermittlung schriftformersetzender Dokumente in elektronischer Form stellt die Kommunikation im Bürgerserviceportal dar. Dieses ist über die Internetseite https://www.buergerserviceportal.de/bayern/lkrkelheim  zu erreichen.

    Hierfür sind folgende Voraussetzungen notwendig:

    • Internetfähiges Endgerät mit einem aktuellen Web-Browser
    • Bürgerkonto (erfordert eine einmalige Registrierung)

    • Nachweis der Identität durch:

    - ELSTER-Zugang

    - eID-Karte mit selbstgewählter sechsstelliger PIN: z.B. neuer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel

    Hinweis: Falls die eID-Funktion Ihres Ausweises noch nicht aktiviert wurde, kann Ihnen hierbei die den Ausweis ausstellende Stelle (z.B. das Bürgeramt) weiterhelfen. Die Transport-PIN wird Ihnen dann postalisch übersandt. Diese PIN müssen Sie dann durch eine persönliche PIN ersetzen. Dieser Vorgang kann anhand der AusweisApp2 erfolgen. Weiterführende Informationen finden Sie auch unter www.ausweisapp.bund.de/ausweisapp2/ .

    Zusätzlich zu der eID-Karte mit PIN sind nötig:

    - ein modernes Handy (mit NFC), sowie die Ausweis-App2

    - alternativ ein Ausweis-Lesegerät


  2. Besonderes elektronisches Behördenpostfach

    Im Rahmen der sicheren Kommunikation mit Gerichten und Anwälten wurde das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) eingerichtet. Vor dem Versenden können die Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zur Ersetzung der Schriftform versehen werden.

  3. Verschlüsselte E-Mail

    Sie können dem Landkreis Kelheim mit S/MIME verschlüsselte E-Mails an die E-Mailadresse poststelle@landkreis-kelheim.de  senden. Für die sichere Kommunikation müssen Sie Ihre Nachricht an uns vor der Übertragung mit unserem öffentlichen Schlüssel (public key) verschlüsseln. Die entsprechende Datei mit dem öffentlichen Schlüssel finden Sie hier zum Download.

    Der öffentliche Schlüssel für das Postfach lautet:

    30 82 01 0a 02 82 01 01 00 dd 75 fa 19 63 81 12 60 90 e3 8d 3b bb dc 14 28 b2 0f b3 12 b6 e8 4f b4 46 d5 03 2b 0b 7b 92 a7 ba 02 6a aa c6 c6 69 55 e4 33 59 8a c2 e9 1e d4 9c a4 0e c5 cd bf 8a dc 52 8e 0c 70 c8 a1 af fb ea bd 27 d0 78 c9 f2 71 4f 29 02 02 e0 97 0c f2 2c cf 23 18 dd 8d 91 4a 98 f2 e3 25 e5 2c a2 d1 02 aa 12 f7 47 43 1d f9 1c 06 1a 16 a6 04 8a a0 8c 0e 16 93 dc 6e 7f 4c c2 49 4a df 80 b3 58 e2 c1 cc 5b be b8 81 d0 1c ac c8 f5 c0 bd aa 4c 01 94 86 98 79 cb eb e3 87 63 33 49 4f 13 76 f0 fb d5 15 bc 5e a4 cc a2 c6 5d 3c f2 e7 f0 3a 71 b2 72 6b de 36 9b 33 50 42 57 db 8f e2 81 b4 83 de ad e3 a0 d6 8b 0b 5f fa 53 e1 7b b6 f5 05 c2 fd f6 d4 0f 9d 77 43 c6 2c ca 8a 98 70 f6 c4 d2 92 71 d5 93 85 21 f7 32 e3 e4 4e 33 55 ab 3b 43 0b 3b b7 d9 37 64 91 7d 7c 87 07 44 c8 6f 1c e2 0d 02 03 01 00 01


    Wir können dann Ihre Nachricht und Ihren Schlüssel mit unserem privaten Schlüssel (private key) entschlüsseln.

    Falls Sie von uns eine verschlüsselte Nachricht erhalten wollen, müssen Sie uns Ihren öffentlichen Schlüssel (public key) übermitteln.


  4. De-Mail

    De-Mail ermöglicht den verschlüsselten und authentifizierten Versand von Mails und Dateianhängen. Sie ermöglicht die sichere Kommunikation. Eine absenderbestätigte De-Mail gilt als Schriftformersatz.

    Die zentrale Eingangsadresse ist:

    poststelle@landkreis-kelheim.de-mail.de 

    Zum Versand einer De-Mail müssen Sie über ein eigenes De-Mail-Konto verfügen. Entsprechende Konten bieten derzeit folgende Anbieter an:

    • Deutsche Telekom 
    • Mentana-Claimsoft GmbH 
    • United Internet AG 
    • 1&1 
    • gmx.de 
    • web.de

    Mit De-Mail kommunizieren Sie vertraulich, rechtssicher, nachweisbar und verbindlich. Sie können über den zentralen Dienst offizielle Dokumente sicher versenden und somit kostengünstig, zuverlässig und einfach elektronisch kommunizieren. 

Empfang von digitalen Rechnungen

Als innovativer Landkreis möchten wir unseren Vertragspartnern einen möglichst medienbruchfreien, zeitsparenden und ressourcenschonenden Weg der Rechnungsabwicklung anbieten. Und auch aus verwaltungsökonomischen Gründen bitten wir Sie zukünftig Rechnungen an den Landkreis Kelheim vorzugsweise in elektronischer Form im Format

XRechnung

oder

ZUGFeRD

an die E-Mailadresse: rechnungen@landkreis-kelheim.de  zu übermitteln.

Leitweg-ID: 09273137-12-47

 

Sie können uns auch Rechnungen im einfachen PDF-Format übersenden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass pro E-Mail lediglich eine PDF-Rechnung angehängt werden darf.

Der digitale Rechnungsversand bietet für Sie vielfältige Vorteile:

  • schnelle Bearbeitung und kurze Durchlaufzeiten
  • Transparenz und Nachverfolgbarkeit der Übermittlung
  • Effizienz und Wirtschaftlichkeit
  • Kostenminimierung (kein Porto, Büromaterial, Hardware)
  • Umweltfreundlich und nachhaltig (kein Papier)
  • Modern und zukunftsfähig
  • Komfortabel (kein Ausdruck, kein Postversand)
  • Ressourcenschonend
  • Gewinn von Arbeitszeit für andere Aufgaben
  • Rechnungsversand aus dem Homeoffice

Stand: Dezember 2021