Häufige Fragen und Antworten zur FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV und Einzelhandel ab 18. Januar 2021

15. Januar 2021: Häufige Fragen und Antworten zur FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV und Einzelhandel ab 18. Januar 2021

Quelle: Bayer. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Fragen und Antworten zum Thema FFP2-Masken-Pflicht in ÖPNV und Handel


1. Gilt die Maskenpflicht auch bereits an den Haltestellen des ÖPNV?

Ja, die Maskenpflicht gilt, wie bisher auch in den zum öffentlichen Personennahverkehr gehörenden Einrichtungen (z. B. an Haltestellen).

2. Muss die FFP2-Maske nur in den Verkaufsräumen getragen werden, oder beispielsweise auch auf Parkplätzen?

Überall da, wo bisher im Einzelhandel eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden musste, ist künftig eine FFP2-Maske zu tragen. Das heißt in den Verkaufsräumen, auf dem Verkaufsgelände, in den Eingangs- und Warteflächen vor den Verkaufsräumen und auf den zugehörigen Parkplätzen.

3. Welche Personengruppen sind von der Maskenpflicht ausgenommen?

Es bleibt bei den bereits geltenden Ausnahmeregelungen. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren müssen keine FFP2-Maske tragen. Das heißt, es bleibt bei der bisherigen Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ab einem Alter von 6 Jahren.

4. Müssen Kinder auch FFP2-Masken tragen? Ab welchem Alter?

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren müssen keine FFP2-Maske tragen. Das heißt, es bleibt bei der bisherigen Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ab einem Alter von 6 Jahren.

5. Müssen Verkäufer auch FFP2-Masken tragen?

Nein, für die Beschäftigten im Einzelhandel bleibt es – zur Wahrung der Vorgaben des Arbeitsschutzes – bei der bisherigen Regelung. Es genügt also eine Mund-Nasen-Bedeckung.

6. Wie ist die Regel, wenn eine Plexiglasabtrennung vorhanden ist?

Auch hier bleibt bei der bisherigen Regelung. Das heißt, dass in Kassen- und Thekenbereichen von Ladengeschäften die Maskenpflicht für das Personal entfällt, wenn durch transparente oder sonst geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist.

7. Sind Geimpfte von der Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske ausgenommen?

Nein. Derzeit liegen noch keine belastbaren Erkenntnisse über eine mögliche Infektiosität geimpfter Personen vor.

8. Müssen auch Schwangere die FFP2-Masken tragen?

Eine spezielle Ausnahme für Schwangere ist derzeit nicht vorgesehen, es gelten weiterhin die allgemeinen Ausnahmen. Der besondere Schutz von Schwangeren und ihrer ungeborenen Kinder spricht in der Regel für die regelmäßig kurzzeitige Verwendung von FFP2-Masken in Risikokonstellationen.

9. Müssen die FFP2-Masken auch im Gottesdienst getragen werden?

Nein.

10. Was passiert mit den vielen alten Masken, die jetzt nicht mehr gebraucht werden?

Die bisherigen Mund-Nasen-Bedeckungen können weiterhin Verwendung finden. Die Maskenpflicht gilt aktuell in zahlreichen Lebensbereichen, etwa bei der Teilnahme an einem Gottesdienst und an Versammlungen. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske greift hingegen nur im Handel sowie bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.

11. Darf man auch FFP2-Masken mit Ventil tragen?

FFP2-Masken mit Ventil sollen nicht getragen werden. Sie bieten keinen hinreichenden Fremdschutz, da Aerosole des Trägers nach außen dringen.

12. Müssen die FFP2-Masken auch in Regional- und Fernzügen der Deutschen Bahn getragen werden?

Die FFP2-Masken müssen in Zügen des Nahverkehrs getragen werden. In Zügen des Fernverkehrs gilt diese Pflicht nicht.

13. Wenn ich mit einer Community-Maske oder Einmalmaske erwischt werde: Wir das dann so gehandelt, als hätte ich gar keine Maske dabei gehabt?

Es kann im Vollzug und bei der Bemessung eines möglichen Bußgelds berücksichtigt werden, ob gar keine Maske oder nicht die vorgeschriebene Maske getragen wird.

14. Wie bzw. durch wen soll das verpflichtende Tragen von FFP2-Masken im Einzelhandel und im ÖPNV kontrolliert werden?

Diese wird wie bisher durch die zuständigen Vollzugsbehörden und die Polizei kontrolliert. Einzelhändler können das Tragen der richtigen Maske ggf. im Wege der Ausübung ihres Hausrechts durchsetzen.

15. Wie soll kontrolliert werden, ob es sich bei den Masken um FFP2-Masken handelt? Bei wem liegt die FFP2-Nachweispflicht? Haftet der Händler oder der Träger?

Es haftet wie bisher der Träger für das Tragen der (richtigen) Maske. Die Kontrollen erfolgen wie bisher auch durch die zuständigen Vollzugsbehörden und die Polizei.

16. Sollten diese Masken demnächst ausverkauft sein, welche Regel greift dann und wer ist dann in der Beweispflicht?

Die Staatsregierung geht aufgrund einer Markterkundung davon aus, dass die Versorgung mit diesen Masken sichergestellt ist.

17. Wieso wurde keine solche Maskenpflicht für andere Bereiche (öffentliche Gebäude/Schulen/Büros/Fabriken) beschlossen?

Für den Bereich der Arbeitsstätten gelten eigene Arbeitsschutzregeln. Präsenzunterricht findet gegenwärtig nicht statt, sodass sich die Frage derzeit nicht stellt.

18. Erfüllt der Träger einer KN95 Maske die ab Montag geltende FFP2-Masken-Pflicht? Denn KN 95 Masken sind laut Apothekerverband per Definition keine FFP2 Masken

Ja, auch derjenige, der eine Maske mit einem vergleichbaren Schutzstandard trägt, kommt der Pflicht nach. KN 95 und N 95-Masken weisen eine solche Gleichwertigkeit auf.

19. Gibt es eine Ausnahmeregelung für die 40.000 US-Soldaten, die in Bayern stationiert sind? Insbesondere auch im Hinblick darauf, dass die U.S. Army nicht über diese Masken in entsprechender Anzahl verfuegt.

Eine entsprechende Ausnahme ist nicht notwendig, weil Masken mit einem Schutzstandard, der mit der FFP2-Masken vergleichbar ist, akzeptiert werden.

20. Was gilt für Abholdienste, die schon vor Click & Collect erlaubt waren, beispielsweise die Abholung von Lebensmitteln? Muss auch hier eine FFP2-Maske getragen werden, selbst wenn zur Abholung das Gebäude nicht betreten wird?

Ja.

21. Auf welcher rechtlichen Grundlage kann ein Ministerpräsident eine solche Entscheidung fällen?

Grundlage für die Pflicht ist eine Rechtsverordnung, die auf der Grundlage von § 32 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 1, § 28a IfSG erlassen wird.

Weitere Fragen und Antworten:


1. Wo können sich Bürgerinnen und Bürger die Masken beschaffen?

Der Einkauf ist sowohl im stationären Einzelhandel, dem Versandhandel, als auch dem Fachhandel möglich. Der Bezug ist nicht an Fachgeschäfte gebunden.

2. Wie stellen Sie die Verfügbarkeit sicher?

Kürzlich durchgeführte Markterkundungen haben ergeben, dass auf dem Markt ausreichend Masken vorhanden sind. Zudem steigen vermehrt regionale Firmen in die Maskenherstellung ein.

3. Was passiert mit den vielen alten Masken, die jetzt nicht mehr gebraucht werden?

Sonstige Mund-Nasen-Bedeckungen, bzw. Community-Masken, können aufgrund ihrer Wiederverwendbarkeit in all jenen Bereichen weitergenutzt werden, in denen der Gebrauch einer FFP2-Maske nicht vorgeschrieben ist.

4. Kann man die FFP2-Masken waschen? Oder gibt es FFP2-Masken, die waschbar sind?

FFP2-Masken sind fast ausschließlich zur einmaligen Verwendung mit Entsorgung am Ende z. B. eines Tages gedacht, d.h. eine Aufbereitung ist im Regelfall nicht möglich. Ein Wechsel der Maske ist zudem bei Durchfeuchtung oder Kontamination erforderlich. Zur möglichen Mehrfachverwendung sowie zur korrekten Anwendung verweisen wir auf die Ausführungen des Bundesinstituts für Arzneimittel- und Medizinprodukte: https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html.


5. Wie lange dürfen die Masken am Stück getragen werden, ehe sie ihre Wirkung verlieren?

Die Limitierung des Tragens am Stück wird meist nicht von der Maske, sondern vom Träger der Maske bestimmt: Gemäß Vorgaben des Arbeitsschutzes ist die durchgehende Tragedauer von FFP2-Masken bei gesunden Menschen begrenzt (siehe Herstellerinformationen, i.d.R. 75 Minuten mit folgender 30-minütiger Pause), um die Belastung des Arbeitnehmers durch den erhöhten Atemwiderstand zu minimieren.

Zu beachten ist aber auch, dass FFP2-Masken in der Regel Einwegprodukte sind. Zum mehrmaligen Gebrauch gibt es Hinweise des Bundesinstituts für Arzneimittel- und Medizinprodukte (siehe dazu die Antwort zu Frage 4). Bei Durchfeuchtung oder Kontamination hat auf jeden Fall ein Wechsel der Maske zu erfolgen.


6. Vielen Bart-Trägern passt die Maske nicht. Und auch viele Brillenträger haben Probleme. Welche Lösung gibt es dafür? Mit viel Masken muss ich also im Monat rechnen, wenn ich täglich ÖPNV fahre und/oder einkaufe?

Nach unseren Erkenntnissen gibt es unterschiedliche Größen von FFP2 Masken im Handel, ebenso auch Angebote, die speziell mit hohem Tragekomfort für Brillenträger werben.
Die Frage der Maskenanzahl kann nur individuell entschieden werden, insbesondere hinsichtlich der Dauer der Fahrtenmit ÖPNV oder der Einkäufe (siehe dazu auch die Antwort zu den Fragen 4 und 5).

7. Wer überprüft, ob die Masken auch wirklich lizenziert sind oder ob es nur billige Fakes sind?

Beim Kauf der Masken im Einzel- und /oder Fachhandel kann man eine entsprechende Sensibilität beim dortigen Warenbezug unterstellen.

8. Hat die Landesregierung Rechnungen anstellen lassen, welche Mehrausgaben durch die FFP2-Maskenpflicht (bei einmaliger Nutzung der Masken) pro Kopf entstehen werden? Mit welchem Betrag rechnet sie pro Kopf?

Eine solcher Betrag würde vom individuellen Nutzungsverhalten der Anwender abhängen und kann daher nicht pauschal benannt werden.

9. Wie stellen Sie sicher, dass auch ärmere Menschen sich FFP2-Masken in ausreichender Anzahl und Qualität leisten können?

Die Bayerische Staatsregierung hat die kostenlose Verteilung von 2,5 Millionen FFP2-Masken bekannt gegeben, die über die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte Menschen in Grundsicherung und in ähnlichen Einkommenssituationen zur Verfügung gestellt wurden. Dieser Gruppe werden zunächst je Person fünf FFP2-Masken zur Verfügung gestellt.

10. Wird es Härtefallregelungen geben, falls Personen sich FFP2-Masken nicht leisten können? Bzw. kostenlose Kontingente für Arbeitslose/Obdachlose/ bedürftige Menschen?

Siehe Frage 9

11. Wer bekommt die FFP2-Masken gratis?

Siehe Frage 9

12. Auf welche Datenlage/welche Studien stützt sich diese Entscheidung der Landesregierung? Einige Studien legten zuvor nahe, dass zumindest der ÖPNV kaum als Infektionsherd einzuordnen ist.

Es geht im Kern darum, an Orten, an denen Menschen über längere Zeit in geschlossen Räumen zusammen sind, Ansteckungsgefahren zu minimieren, insbesondre auch im Hinblick auf die Gefahr der nun bekannten Virusmutationen. Hier bieten FFP2 Masken, die nun marktmäßig gut verfügbar sind, einen höheren Schutz als herkömmliche Mund-nasen-bedeckungen.

13. Welche Bußgelder werden bei Missachtung der FFP2-Maskenpflicht angesetzt?
Es gilt der Regelsatz, wie bei Missachtung der einfachen Maskenpflicht. Allerdings gilt im Vollzug wie immer, das von Seiten der Behörden mit Augenmaß gehandelt wird. Es wird zu berücksichtigen sein, ob eine Person gar keine Maske oder nicht die vorgeschriebene Maske trägt.