Aufhebung der bayernweiten präventiven Stallpflicht

30. April 2021: Aufhebung der bayernweiten präventiven Stallpflicht

Das aktuelle Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln in Bayern ist in den letzten Wochen rückläufig. Die aktuelle Risikobewertung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vom 27.04.2021 bewertet das Risiko der Ausbreitung des Geflügelpestviruses in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbeständen nun als mäßig bis gering. Somit ist eine präventive Stallpflicht zum Schutz vor der Geflügelpest (HPAI) nicht mehr erforderlich.
Weiterhin gelten die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen auch in Kleinbetrieben.