Alkohol am Steuer – Auswirkungen und Folgen

29. Februar 2024: Nachfolgend werden Folgen des Alkoholkonsums dargestellt.

Viele Menschen lassen einen anstrengenden Tag gerne bei Freunden oder am Stammtisch mit einem Glas Wein oder einer Flasche Bier ausklingen. Kaum jemand macht sich dazu Gedanken, sich anschließend hinter das Steuer zu setzen. Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass auch schon geringe Mengen an Alkohol schwere Folgen im Straßenverkehr haben können. So ereigneten sich 2021 über 32.000 Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss. 

0,0 Promille

Für Fahranfänger in der Probezeit sowie Personen unter 21 Jahren gilt die Null-Promille-Grenze. Gerade bei jungen Erwachsenen ist der Konsum von Alkohol eine häufige Unfallursache, weshalb die Null-Promille-Grenze sowie hohe Strafen bei einem Verstoß diesem entgegenwirken sollen. Ebenso gilt die Null-Promille-Grenze auch für Bus- und Taxifahrer. Verstoßen diese gegen das Alkoholverbot, drohen Strafen von 10.000€ bis 50.000€. 

ab 0,3 Promille

Ab einem Wert von 0,3 Promille lassen bereits das Sehvermögen und die Bewegungskoordination nach. Zeigt ein Fahrer bei diesem Wert Fahrunsicherheiten oder baut er sogar einen Unfall, drohen eine Geldstrafe, ein Führerscheinentzug und drei Punkte in Flensburg.

Ein Wert von 0,3 Promille ist übrigens schnell erreicht. Bei einer 60 Kilogramm schweren Frau reichen dafür bereits 0,1 Liter Wein oder 0,3 Liter Bier aus. Bei einem 80 Kilogramm schweren Mann ist der Wert bei etwa 0,2 Liter Wein oder 0,5 Liter Bier erreicht.

ab 0,5 Promille

Ab einem Promillewert von 0,5 spricht man von einer Ordnungswidrigkeit. Die Reaktionsfähigkeit nimmt ab, die eigene Geschwindigkeit sowie die Geschwindigkeit der anderen Verkehrsteilnehmer wird falsch eingeschätzt und die Risikobereitschaft erhöht sich. Sofern der Fahrer keine Ausfallerscheinungen zeigt, drohen dabei ein Bußgeld von 500€ bis 1.500€, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.

ab 1,1 Promille

Erreicht der Fahrer einen Wert von mindestens 1,1 Promille, begeht er eine Straftat. Die Reaktionsfähigkeit ist deutlich verlangsamt und es kommt zu Ermüdungserscheinungen sowie Konzentrationsstörungen. In diesem Zustand können selbst die kleinsten Ereignisse während der Fahrt zu einem Unfall führen. Es droht der Entzug der Fahrerlaubnis sowie eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Ab 1,6 Promille muss sich der Fahrer zusätzlich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen, da davon ausgegangen wird, dass es sich um einen an regelmäßigen Alkoholkonsum gewöhnten Verkehrsteilnehmer handelt.

Einige Personen lassen beim Konsum von Alkohol das Auto stehen und nehmen stattdessen lieber das Fahrrad. Doch für Fahrradfahrer gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Man macht sich damit also ebenso strafbar.

Oft reichen schon geringe Mengen an Alkohol aus, um mitunter für ein kurzes Vergnügen einen sehr hohen Preis zu zahlen. Im schlimmsten Fall ist der Preis das eigene Leben oder die eigene Gesundheit – oder die der Anderen. Seien Sie daher verantwortungsvoll und lassen Sie die Hände vom Alkohol, wenn Sie am Straßenverkehr teilnehmen.

Lieber ankommen statt umkommen!