Hilfen zur Gesundheit

Wenn man keine Kranken-Versicherung hat,
dann bekommt man Hilfen zur Gesundheit.
Das bedeutet:
Wenn man zum Arzt muss.
Oder wenn man ins Kranken-Haus muss.
Dann bezahlt das Sozial-Amt die Kosten.
Genauso wie die Kranken-Versicherung das normalerweise macht.
Das Sozial-Amt bezahlt auch die Kosten:

  • wenn man schwanger ist

  • wenn man gerade ein Kind bekommen hat

  • wenn man nicht sicher ist,
    ob man Kinder bekommen will.
    Und wenn man mit dem Arzt darüber spricht.

  • vorbeugende Gesundheits-Hilfe
    Vorbeugend heißt:
    Man passt schon vorher auf,
    dass man nicht krank wird.
Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.
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Manche Leute bekommen vom Sozial-Amt jeden Monat Geld.
Damit sie ihren Lebens-Unterhalt bezahlen können.
Lebens-Unterhalt ist zum Beispiel die Wohnung.
Und das Essen.
Diese Leute werden von dem Sozial-Amt
bei der Kranken-Kasse angemeldet.
Das passiert automatisch.

Sie bekommen dann eine Versicherten-Karte
von der Kranken-Kasse.
Mit der Versicherten-Karte können sie einfach zum Arzt gehen.
Und können sich untersuchen lassen.
Sie bekommen die gleichen Untersuchungen wie Leute,
die eine Kranken-Versicherung haben.

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.

Man kann die Hilfen zur Gesundheit auch bekommen,
wenn man selbst ein bisschen Geld verdient.
Und seinen Lebens-Unterhalt selbst bezahlen kann.
Aber wenn man für seine Gesundheit kein Geld mehr übrig hat.
Man kann dann zum Sozial-Amt gehen,
wenn man krank ist.
Das Sozial-Amt entscheidet dann,
ob man Hilfen zur Gesundheit bekommt.

Wenn Sie Fragen haben,
dann melden Sie sich bei uns.

Die Adresse ist:

Landratsamt Kelheim
Amt für soziale Angelegenheiten

Donaupark 12
93309 Kelheim

Telefon:  09 44 1 – 20 70


Fax: 09 44 1 – 20 7 52 60

E-Mail: sozialamt@landkreis-kelheim.de 

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