Grund-Sicherung

Grund-Sicherung ist Geld,
das man jeden Monat bekommt.
Damit man alles kaufen kann,
was man zum Leben unbedingt braucht.

Grund-Sicherung bekommt man,
wenn man alt ist.
Und wenn man deswegen schon aufgehört hat zu arbeiten.
Man muss dafür älter als 65 Jahre sein.
Man nennt das:
Grund-Sicherung im Alter.
Grund-Sicherung im Alter bekommt man aber nur,
wenn die Rente nicht ausreicht.

Es gibt auch noch eine andere Grund-Sicherung.
Sie heißt:
Grund-Sicherung bei Erwerbs-Minderung.
Diese Grund-Sicherung bekommt man,
wenn man krank ist.
Und darum gar nicht mehr arbeiten kann.
Oder nicht mehr so viel arbeiten kann.

Beide Grund-Sicherungen bekommt man nur,
wenn man nicht genügend Geld zum Leben hat.
Und wenn man auch kein Geld gespart hat.
Wenn man eine reiche Familie hat,
dann bekommt man keine Grund-Sicherung.
Die Eltern oder die Kinder müssen einem dann Geld geben.
Das gilt aber nur:
Wenn die Eltern oder die Kinder mehr als
100tausend Euro im Jahr verdienen.
Das ist ziemlich viel Geld.

Das Sozial-Amt überprüft jedes Jahr:
Bekommt diese Person noch Grund-Sicherung?
Oder hat sich etwas geändert?
Man bekommt die Grund-Sicherung vom Land-Kreis Kelheim ausgezahlt.

Die Menschen bekommen ihre Rente von der Renten-Versicherung.
Die Renten-Versicherung bezahlt die Rente.
Rente ist Geld.
Das Geld bekommen ältere Menschen.
Damit sind Menschen gemeint,
die über 65 Jahre alt sind.
Wenn die Rente sehr klein ist.
Und jemand deshalb Grund-Sicherung bekommen kann.
Dann muss die Renten-Versicherung ihm das sagen.
Die Renten-Versicherung muss ihm auch bei dem Antrag helfen.

Wenn Sie Fragen haben.
Dann melden Sie sich bei uns.

Die Adresse ist:

Landratsamt Kelheim
Amt für soziale Angelegenheiten

Donaupark 12
93309 Kelheim


Telefon: 09 44 1 – 20 70



Fax: 09 44 1 – 20 7 52 60


E-Mail: sozialamt@landkreis-kelheim.de 

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.