Sportinformation Landkreis

Sportinformation Landkreis

Stadt Abensberg
Otto Kneitinger Sportreferent Stadtplatz 5
93326 Abensberg

Tel. 09443/91540 oder 905349
Fax 09443/9154055
Email info@hotel-kneitinger.de
Markt Bad Abbach
Ernst Gassner Sportreferent Am Unteren Weinberg 22
93077 Bad Abbach

Tel. 09405/2964
Fax 09405/962052
Email ernst.gassner2109@gmail.de
Gemeinde Herrngiersdorf
Markus Steger Sportreferent
im Gemeinderat
Sandsbach,
Langquaider Str. 31
84097 Langquaid

Tel. privat 09452/1633
Handy 0151/15649586
Email mbsteger@web.de
Stadt Kelheim
Claus Hackelsperger Sportbeaufragter
des Stadtrates
Urnenring 8
93309 Kelheim

Tel. 09441/682276
Email claus.hackelsperger@t-online.de
Christian Hiltner 1. Vorsitzender des
Sportförderverbandes Kelheim
Grundweg 29
93309 Kelheim

Tel. 09441/178050
Markt Langquaid
Martin Zeilhofer Sportreferent im
Marktgemeinderat
Lilienstraße 24
84085 Langquaid

Tel. 09452/1549
Fax 09452/942989
Email martin.zeilhofer@keh.net
Stadt Neustadt an der Donau
Sebastian Rosenhammer Sportreferent
des Stadtrates
Hienheim
Amselweg 30
93333 Neustadta. d. Donau

Tel. 09445/1268
Josef Toth Stadtkämmerer Stadtplatz 1
93333 Neustadt a. d. Donau

Tel.09445/971733
Fax 09445/971710
Email josef.toth@neustadt-do.de 
Stadt Mainburg
Helmut Fichtner Sportreferent
des Stadtrates
Email fichtner.helmut@gmx.net
Markt Rohr in Niederbayern
Anton Dürmeier 1. Vorsitzender
TSV Rohr 1921 e.V.
Eichenstraße 9
93352 Rohr in NB

Tel. 08783/652
Fax 08783/916974
Email a.duermeier@tsvrohr.org

Beispiele:

  • Das Landratsamt Kelheim gewährt nach den Richtlinien der Bayerischen Staatsregierung eine jährliche Vereinspauschale (ersetzt die "Übungsleiterpauschale"). Wichtig ist, Übungsleiter mit Lizenz zu melden! Ansprechpartnerin beim Landratsamt Kelheim ist Herr Rabl (Tel. 09441/2073311).
  • Das Landratsamt (Kreisjugendamt) Kelheim gibt jährlich gemeinsam mit dem Kreisjugendring einen Veranstaltungskalender für Kinder und Jugendliche heraus. Fordern Sie diese Broschüre beim Kreisjugendamt Kelheim (Tel. 09441/2075370) an.
  • Für Zeltlager gewährt der BLSV pro Kind oder Jugendlichen und Tag 1,30 € an antragstellende Vereine. 

Wie können wir Ihnen noch helfen?

Das Kreisjugendamt stellt auch den Sportvereinen im Landkreis Kelheim kostenlos eine sowohl für Spielfelder als auch für Hallen geeignete Lautsprecheranlage (mit 4 Boxen, Mischpult, Powermixer mit 2 x 500 Watt, Funkmikrofon) zur Verfügung. Bitte lassen Sie sich die Anlage möglichst frühzeitig reservieren, da sie insbesondere in der Sommerzeit sehr oft ausgeliehen wird.

Ansprechpartner: 

Kerstin Kandlbinder 
Tel. 09441/207-5370
E-Mail: kreisjugendamt@landkreis-kelheim.de 
oder     kerstin.kandlbinder@landkreis-kelheim.de 

  • Den Landkreisen ist seit dem sog. "Fürstenfeldbrucker Urteil" des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes die Förderung des Sportstättenbaues der Sportvereine und der Gemeinden verwehrt. Einziger Ansatzpunkt für eine Sportförderung durch den Landkreis ist die Sportjugendförderung; hierzu hat der Landkreis entsprechende Richtlinien erlassen (siehe Sportförderrichtlinien vom 9. November 1993 mit späteren Änderungen).

  • Natürlich stellt der Landkreis Kelheim die Sporthallen und Freisportanlagen an seinen Schulen (insbesondere Gymnasien in Kelheim und Mainburg sowie Realschulen in Riedenburg und Abensberg) den Sportvereinen seit vielen Jahren und auch in Zukunft zur Verfügung.

  • Für den Sportstättenbau, der im Regelfall von Städten und Gemeinden selbst oder in Zusammenarbeit mit den örtlichen Sportvereinen durchgeführt wird, gibt es zum Teil recht interessante Modelle für eine Kooperation vor Ort. In diesem Zusammenhang darf auf den (gemeinsamen) Bau einer Sporthalle für die Grundschule Elsendorf und den TSV Elsendorf verwiesen werden. Hier flossen staatliche Zuschüsse und BLSV-Förderung, was bisher als Ausnahme gilt.

  • Fachliche Beratung können die Sportvereine von der Regierung von Niederbayern (Regierungsfachberater Sport Oskar Glöbl, Tel. 0871/8081512 und in Zuschussangelegenheiten Oberamtsrat Wolfgang Kölnberger, Tel. 0871/8081235) erhalten.
  • Der Bayerische Landessportverband bietet auf seiner Homepage grundlegende Infos und dabei auch eine Mustersatzung für einen Förderverein an (http://www.blsv.de/blsv/vereinsservice).

  • Wir empfehlen Ihnen, bereits zu Beginn der Gründungsphase, die Öffentlichkeit (Presse usw.) über Sinn und Zweck des Fördervereins zu informieren und damit auch "Mitstreiter" und Interessenten zu gewinnen.

  • Der Satzungsentwurf sollte frühzeitig mit dem Amtsgericht (Registergericht) und dem zuständigen Finanzamt (Landshut) abgestimmt werden. Es ist ausgesprochen wichtig, alles zu unternehmen, um die Gemeinnützigkeit i. S. der Abgabenordnung zu erreichen.

  • Die Formalien der Gründungsversammlung sind genau zu erfüllen; auch hier bietet der BLSV auf seiner Homepage gute Informationen.
    Als Beispiel kann in unserem Landkreis neben anderen der Förderverein für Leichtathletik im TSV Mainburg e.V. dienen. Ansprechpartner bei diesem Förderverein ist Herr Karsten Wettberg in Elsendorf (Tel. 08753/415; Handy 0172/6957388).