Landratsamt Kelheim richtet Bürgertelefon ab Samstag, den 14.03.2020 ein

13. März 2020: Landratsamt Kelheim richtet Bürgertelefon ab Samstag, den 14.03.2020 ein
Corona-Bürgertel.: 09441 207 3112

Landrat Martin Neumeyer sowie die Bürgermeister der Städte und Gemeinden, Dr. Michael Reng (Goldberg-Klinik), Dr. Alexander Werner vom Gesundheitsamt sowie die Mitglieder der Koordinierungsstelle des Landkreises haben sich bei einer kurzfristig anberaumten Besprechung über die weiteren Maßnahmen zum Thema Coronavirus geeinigt.


Landratsamt richtet Bürgertelefon ab Samstag, den 14.03.2020 ein

Zu allen Fragen rund um das Thema Coronavirus hat das Landratsamt ab Samstag, den 14.03.2020 ein Bürgertelefon eingerichtet. Die Telefonnummer 09441/207 3112 ist täglich von 8 bis 16 Uhr besetzt, auch Samstag und Sonntag.


Schulen, Kindergärten, Kitas und Veranstaltungen

Ab Montag, den 16.03.2020 sind alle Schulen, Kindergärten und Kitas bayernweit geschlossen.
Die Sekretariate der Schulen sowie die Leitungen der Kindergärten und Kitas sind telefonisch erreichbar.

Für Kinder in Kinderkrippen, Kindergärten sowie 1. bis 6. Schulklasse wird eine Betreuung angeboten, falls der Erziehungsberechtigte im Bereich der kritischen Infrastruktur (z. B. Ärzte, Pflegepersonal, Polizei) tätig sind. Auskünfte dazu erteilen die Einrichtungs- bzw. Schulleitungen.

Die Bürgermeister der Städte und Gemeinden haben sich darauf geeinigt, dass alle Büchereien, Volkshochschulen, Turn- und Schwimmhallen ab morgen (14.03.2020) geschlossen sind.
Die Lehrschwimmhallen und Sportanlagen des Landkreises Kelheim sind ab sofort geschlossen.


Die Vereine bzw. Veranstalter treffen jeweils in eigener Entscheidung das Stattfinden, Verschieben oder Absagen einer Veranstaltung.

Die Busverbindungen der Verkehrsgemeinschaft Landkreis Kelheim fahren ab Montag, 16.03.2020 wie an schulfreien Tagen.
Kein Vordereinstieg mehr ab Montag zum Schutz des Fahrpersonals.
Kein Fahrkartenverkauf im Bus zum Schutz des Fahrpersonals.
Wir bitten um Verständnis für eventuelle Unstimmigkeiten im Betriebsablauf.

Generelles Besuchsverbot in den Pflegeeinrichtungen im Landkreis Kelheim

Bei einem gemeinsamen Treffen aller Träger der Alten- und Pflegeheime sowie der Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und ambulanten Diensten haben sich die Vertreter zu einem Besuchsverbot mit Ausnahmen im Einzelfall für alle stationären Einrichtungen der Altenpflege, für Menschen mit Behinderung und teilweise für ambulant betreute Wohngemeinschaften im Landkreis Kelheim entschlossen. Für nähere Informationen wenden Sie sich direkt an die jeweilige Einrichtung.

Die Kommunalwahlen finden regulär statt.

Die Koordinierungsstelle des Landkreises setzt sich zusammen aus der Abteilung des Gesundheitsamtes unter der Leitung von Medizinaldirektor Dr. Werner, allen Abteilungsleitern, dem Schulamt, einzelnen Sachgebieten, Vertretern der beiden Kliniken, BRK, THW, Feuerwehr und Polizei.