Geflügelhaltung melden - Sicherheitsmaßnahmen zur Geflügelpest auch im Landkreis Kelheim

03. Dezember 2020: Geflügelhaltung melden - Sicherheitsmaßnahmen zur Geflügelpest auch im Landkreis Kelheim

In Deutschland sind seit dem 30. Oktober 2020 mehrere Fälle der sogenannten Geflügelpest bei Wildvögeln nahezu zeitgleich an der Nord- und Ostseeküste sowie in Hamburg aufgetreten. Auch in Niederbayern wurde im Landkreis Passau kürzlich bei vier Enten der Erreger der Geflügelpest nachgewiesen. Eine weitere Ausbreitung innerhalb Bayerns ist nicht unwahrscheinlich, Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten deshalb unbedingt verhindert werden.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass alle Geflügelhalter im Landkreis Kelheim, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln und Laufvögel) bisher noch nicht nachgekommen sind, diese unverzüglich beim Landratsamt Kelheim, Veterinäramt, Tel.Nr. 09441/207-7100, Telefax: 09441/207-7050 oder E-Mail: veterinaerabteilung@landkreis-kelheim.de, anzuzeigen haben.

Eine Ansteckung des Menschen über Wildvögel oder deren Ausscheidungen ist nach dem bisherigen Kenntnisstand noch nicht bekannt.

Die Risikoeinschätzung des FLI und weitere Informationen sowie Merkblätter finden Sie unter folgendem Link: www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/.