„Freiräume für kreatives Schaffen erweitern“

06. Juli 2020: „Freiräume für kreatives Schaffen erweitern“
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Künstlerinnen und Künstler aufgepasst! Die Bewerbungsfrist für das Atelierförderprogramm endet am 31. Juli 2020

Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst fördert im Rahmen des „Atelierförderprogramms“ ab 01.01.2021 für zwei Jahre 100 bildende Künstlerinnen und Künstler mit einem monatlichen Zuschuss von 230.- Euro für die Finanzierung oder Anmietung ihrer Arbeitsstätte.

Nach Wissenschaftsminister Bernd Sibler sollen mit den Fördergeldern die Arbeitsbedingungen von Künstlerinnen und Künstlern verbessert werden, damit diese sich möglichst frei von finanziellen Faktoren auf ihr kreatives Schaffen konzentrieren können.

Alle freischaffenden bildenden Künstlerinnen und Künstler in Bayern mit abgeschlossener künstlerischer Ausbildung und mindestens zweijährigem Hauptwohnsitz im Freistaat können sich bewerben. Die Anträge sind an die Regierung zu richten, in deren Bezirk sich der Hauptwohnsitz der Künstlerin bzw. des Künstlers befindet.

Die Bewerbungsfrist für das Atelierförderprogramm des Bayerischen Kunstministeriums endet am 31. Juli 2020.

Weitere Informationen sowie die entsprechenden Unterlagen finden Sie unter: https://www.stmwk.bayern.de/kunst-und-kultur/foerderung/kuenstlerfoerderung.html