Bekanntmachung nach dem Wasserrecht: Errichtung/Erweiterung eines Hochwasserrückhaltebeckens durch die Gemeinde Train

22. Juli 2022: Bekanntmachung nach dem Wasserrecht: Errichtung/Erweiterung eines Hochwasserrückhaltebeckens durch die Gemeinde Train

44-647-TR 14

Wasserrecht;
Errichtung/Erweiterung eines Hochwasserrückhaltebeckens auf Fl. Nr. 627, Gemeinde und Gemarkung Train, Ortsteil Sankt Johann


Bekanntmachung

Das Landratsamt Kelheim hat mit Bescheid vom 08.07.2022, Nr. 44-647-TR 14, den Plan der Gemeinde Train zur Errichtung/Erweiterung eines bestehenden Hochwasserrückhaltebeckens auf dem Grundstück Fl. Nr. 627, Gemarkung Train, festgestellt.

Zweck des Vorhabens ist der Schutz vor Überschwemmungen der Sankt Johanner Straße (Kreisstraße KEH 3), hierbei insbesondere der Anwesen mit den Haus Nrn. 13 und 15.

Eine Ausfertigung des Bescheides vom 08.07.2022 (incl. Rechtsbehelfsbelehrung) und die diesem Bescheid zugrundeliegenden Antragsunterlagen liegen im Zeitraum vom Dienstag, den 02.08.2022 bis zum Montag, den 15.08.2022 bei der Verwaltungsgemeinschaft Siegenburg während der üblichen Dienststunden zur Einsicht aus. Vor Einsichtnahme der genannten Unterlagen soll hierfür telefonisch mit der Verwaltungsgemeinschaft Siegenburg (09444 9784 21) ein Termin vereinbart werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Bescheid vom 08.07.2022 (incl. Rechtsbehelfsbelehrung) und ein Teil der damit genehmigten Antragsunterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite des Landkreises Kelheim (www.landkreis-kelheim.de) unter der Kategorie „Amt & Service“ und der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ (https://www.landkreis-kelheim.de/amt-service/amtliche-bekanntmachungen/) während des Auslegungszeitraumes eingestellt (gemäß Art. 27a BayVwVfG). Maßgeblich ist jedoch nur der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bescheid vom 08.07.2022 mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber den Betroffenen, die im wasserrechtlichen Verfahren nicht bekannt wurden, als zugestellt gilt, Art. 69 Satz 2 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) i. V. m. Art. 74 Abs. 4 Satz 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG).


Kelheim, 13.07.2022
Landratsamt:

Ferch
Regierungsrat