Bekanntmachung nach dem Wasserhaushaltsgesetz und der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung

05. August 2022: Bekanntmachung nach dem Wasserhaushaltsgesetz und der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung

Bekanntmachung des Landratsamtes Kelheim vom 03.08.2022, Az. 44-641-N 21

Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV)

Genehmigung nach § 60 Abs. 3 WHG für die Errichtung und den Betrieb der betriebseigenen Abwasserbehandlungsanlage der Firma Basell Polyolefine GmbH auf Flur-Nr. 1000/2 und 997 der Gemarkung Schwaig


Der vom Landratsamt Kelheim erlassene Bescheid vom 27.07.2022, Az. 44-641-N 21, wird hiermit gemäß § 4 Abs. 2 Sätze 1 und 2 IZÜV in Verbindung mit § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und Art. 27a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) öffentlich bekannt gemacht. Die öffentliche Bekanntmachung beinhaltet den verfügenden Teil des Bescheides sowie die Rechtsbehelfsbelehrung:

Der verfügende Teil des Bescheides bestimmt unter Nr. I:

„Der Firma Basell Polyolefine GmbH – Unternehmerin – wird für die Errichtung und den Betrieb einer betriebseigenen Abwasserbehandlungsanlage auf Fl. Nr. 1000/2 und Fl. Nr. 997 der Gemarkung Schwaig die Genehmigung nach § 60 Abs. 3 WHG erteilt.“

Der Genehmigungsbescheid wurde mit Inhalts- und Nebenbestimmungen erteilt.

In der Kostenentscheidung wurde bestimmt:

„Die Unternehmerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.“

Folgende Rechtsbehelfsbelehrung ist der Entscheidung beigefügt:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg in 93047 Regensburg,
Postfachanschrift: Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg,
Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg,

schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen1 Form.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

1Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen. Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).

Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen bei schriftlicher Einreichung oder Einreichung zur Niederschrift Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Der Genehmigungsbescheid kann in seiner Gesamtheit einschließlich der Begründung, der Festlegung der erforderlichen Emissionsbegrenzungen, der zusammenfassenden Darstellung der Umweltauswirkungen, der Angaben über das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behandlung der Einwendungen von

Mittwoch, 17.08.2022 bis einschließlich Dienstag, 30.08.2022

im Landratsamt Kelheim, 93309 Kelheim, Dienstgebäude Donaupark 13, Zimmer Nr. O4.04, jeweils von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Dienstag und Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr

sowie bei folgenden Gemeinden während der dort üblichen Geschäftszeiten

Stadt Neustadt a. d. Donau, Rathaus, Stadtplatz 1, 93333 Neustadt a. d. Donau,

Gemeinde Münchsmünster, Rathaus, Tassilostraße 20, 85126 Münchsmünster.

eingesehen werden.

Um den Infektionsschutzmaßnahmen hinsichtlich des Covid-19-Virus ausreichend Rechnung zu tragen bitten wir zur Gewährung der Einsichtnahme um vorherige telefonische Anmeldung bzw. Terminvereinbarung.

Der Bescheid kann während der Auslegungsfrist vom 17.08.2022 bis 30.08.2022 auch unter der Internetadresse des Landkreises Kelheim unter dem Link: https://www.landkreis-kelheim.de/amt-service/amtliche-bekanntmachungen/ eingesehen werden.

Zudem wird der gesamte Bescheid im zentralen Internet-UVP-Portal öffentlich bekannt gegeben: https://www.uvp-verbund.de/ und ist unter dem Suchwort „Basell Polyolefine GmbH Abwasserreinigungsanlage“ zu finden.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist (Ablauf 30.08.2022) gilt der Bescheid vom 27.07.2022 auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt (§ 4 Abs. 2 Sätze 1 und 2 IZÜV i. V. m. § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG).

Kelheim, 03.08.2022
Landratsamt Kelheim

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Ferch
Regierungsrat