Bekanntmachung: Einleiten von Abwässer durch die Stadtwerke Abensberg

16. Januar 2018: Das Landratsamt Kelheim hat mit Bescheid vom 15.12.2017, Nr. 44-641-AB 1, den Stadtwerken Abensberg, die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zum Einleiten gesammelter Abwässer in die Abens durch die Stadtwerke Abensberg erteilt. Die erlaubte Gewässerbenutzung dient der Beseitigung des in der Kläranlage der Stadtwerke Abensberg behandelten Abwassers.

44-641-AB 1

Wasserrecht;
Abwasserbeseitigung der Stadt Abensberg;
Einleiten gesammelter Abwässer in die Abens durch die Stadtwerke Abensberg

 

Bekanntmachung

Das Landratsamt Kelheim hat mit Bescheid vom 15.12.2017, Nr. 44-641-AB 1, den Stadtwerken Abensberg, die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zum Einleiten gesammelter Abwässer in die Abens durch die Stadtwerke Abensberg erteilt. Die erlaubte Gewässerbenutzung dient der Beseitigung des in der Kläranlage der Stadtwerke Abensberg behandelten Abwassers.


Eine Ausfertigung des Bescheides vom 15.12.2017 und die dem Bescheid zugrundeliegenden Planunterlagen liegen in der Zeit vom 02.02.2018 bis 16.02.2018 bei der Stadt Abensberg, Stadtplatz 1, 93326 Abensberg, während der üblichen Dienststunden zur Einsicht aus.


Es wird darauf hingewiesen, dass die mit dem Bescheid erteilte gehobene wasserrechtliche Erlaubnis mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber den Betroffenen, die im wasserrechtlichen Verfahren nicht bekannt wurden, als zugestellt gilt.


Kelheim, 10.01.2018
Landratsamt:
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Regierungsrat