Reiserückkehrer aus Risikogebieten

Rechtsgrundlage: Coronavirus-Einreiseverordnung

Eine aktuelle Liste der Länder, die als Risikogebiet eingestuft sind, finden Sie hier.

Für Einreisende aus einem Risikogebiet gelten grundsätzlich folgende Pflichten:

  1. Anmeldepflicht über www.einreiseanmeldung.de (§ 3 CoronaEinreiseV)
  2. Absonderungspflicht (§ 4 CoronaEinreiseV)
  3. Nachweispflicht und Vorlage-/Übermittlungspflicht (§§ 5, 7 CoronaEinreiseV)

Achtung:

Bei Einreise auf dem Luftweg unter Inanspruchnahme eines Beförderers muss unabhängig der Art des Gebiets in dem Sie sich vor Einreise aufgehalten haben ein Testnachweis, Genesenennachweis oder Impfnachweis bereits vor Abreise zum Zwecke der Vorlage gegenüber dem Beförderer vorhanden sein.


Aktuelle Informationen, insbesondere zu möglichen Ausnahmen (§ 6 CoronaEinreiseV), finden Sie hier.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Corona-Hotline unter der Telefonnr.: 09441/207-3112