Waren Sie innerhalb der letzten 10 Tage in einem Risikogebiet?
Bitte überprüfen Sie zuerst, ob Sie aus einem Risikogebiet einreisen.
Eine aktuelle Liste des RKI der Risikogebiete finden Sie hier.
Wenn Sie das Land aus dem Sie einreisen nicht auf dieser Liste finden, besteht für Sie keine Test- und Meldepflicht und auch nicht die Pflicht zur häuslichen Isolierung.
Wie müssen Sie vorgehen, wenn Sie aus einem Risikogebiet einreisen?
Wenn Sie das Land aus dem Sie einreisen auf der oben genannten Liste des RKI finden, berücksichtigen Sie bitte folgende Anweisungen:
Für Einreisende und Rückreisende nach Deutschland gilt eine häusliche Quarantäne, das heißt:
- 22.12.2020: Bayern beschließt Testpflicht für alle Urlauber und Familienrückkehrer - "Der Urlaub darf nicht zum Risiko werden"
- Spätestens 48 Stunden nach der Einreise muss dem Gesundheitsamt ein negativer Test auf Test auf SARS-CoV-2 vorgelegt werden. Dieser darf maximal 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt worden sein
- Sie müssen sich ab dem Moment Ihrer Einreise in eine 10-tägige häusliche Isolation begeben.
- Bitte registrieren Sie sich und Ihre Mitreisenden unverzüglich über das Portal: www.einreiseanmeldung.de
- Bei Auftreten von COVID-19 typischen Symptomen innerhalb von 10 Tagen nach Einreise besteht die Verpflichtung zur Meldung der Symptome an das Gesundheitsamt unter der E-Mail-Adresse gesundheitsabteilung@landkreis-kelheim.de (zu COVID-19 typischen Symptomen zählen: Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust, …)
Einreise aus Risikogebieten, in denen bestimmte Varianten des Coronavirus aufgetreten sind (Virusvarianten-Gebiet) oder aus Risikogebieten, in dem eine besonders hohe Inzidenz für die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 besteht (Hochinzidenz-Gebiet):
- Welche Länder sind betroffen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
- betroffene Personen müssen bereits bei Einreise über einen negativen Testnachweis verfügen
- Der Test muss unverzüglich, spätestens innerhalb 24 Stunden ab der Einreise beim Gesundheitsamt unter der E-Mail-Adresse gesundheitsabteilung@landkreis-kelheim.de vorgelegt werden
- Hier gibt es KEINE Ausnahmen!
- Sie müssen sich ab dem Moment Ihrer Einreise in eine 10-tägige häusliche Isolation begeben.
Kann man sich bereits im Ausland testen lassen?
Um die Testpflicht zu erfüllen, kann der Test bereits im Ausland durchgeführt werden. Dieser darf bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein. Durch diesen Test wird jedoch die Quarantäne nach der Einreise nicht verkürzt. Hierfür ist ein weiterer Test notwendig.
Wann endet die häusliche Quarantäne?
Die Verpflichtung zur häuslichen Quarantäne endet durch ein negatives Testergebnis (PCR-/Labor-Test), frühestens jedoch ab dem fünften Tag nach der Einreise.
Zudem dürfen keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- und Geschmacksverlust vorliegen.
Gibt es Ausnahmen?
Von der Pflicht zur häuslichen Isolation und zur Testpflicht nicht erfasst sind Personen, die
- nur zur Durchreise in den Freistaat Bayern einreisen und den Freistaat auf unmittelbarem Weg verlassen
- Beruflich bedingt grenzüberschreitend Waren transportieren
- Weitere Ausnahmen sind in § 2 der EQV genannt